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ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

 

 



1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.
1.2. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Lieferungsbedingungen, es sei denn es wird individuell vertraglich Abweichendes schriftlich vereinbart. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Auftrag
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
2.2. Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, welche auch durch Übersendung einer Rechnung mit der Ware erfolgen kann. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er der Auftragsbestätigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang, widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll und MwSt./ USt. nicht ein.
3.2. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet, eine Rücknahme der Verpackung ist nicht möglich.
3.3. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.
3.4. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Dadurch entstehende Spesen und Kosten sind vom Kunden zu tragen.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.1. Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung
5.1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an die Transportperson, auf den Kunden über.
5.2. Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
5.3. Wegen Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns vorher eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und die Lieferung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist. Dies gilt nicht, wenn nach § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
5.4. Kommen wir in Lieferverzug, so haften wir nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden für den dem Kunden entstehenden Verzögerungsschaden.
5.5. Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen auszuführen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung. Zu den Ansprüchen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
6.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht Voraussetzung für dieses Herausgabeverlangen.
6.3. Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufes über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf aber nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet. lm Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. MwSt./ USt.) an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. lm Fall des Widerrufes der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6.4. Verarbeitung und Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im übrigen die Bestimmungen wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

7. Sachmängel
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bei uns zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
7.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, ist sie fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
7.3. Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Ist Inbetriebnahme vereinbart, verjähren Mängelansprüche 12 Monate ab Inbetriebnahme, spätestens aber 15 Monate nach der Lieferung. Das gilt nicht, soweit das Gesetz für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, bei Arglist und beim Rückgriff des Unternehmers längere Fristen vorschreibt.
7.4. Natürlicher Verschleiß und Abnutzung an Verschleißteilen, sowie Korrosion an Anlagenkomponenten, etc., begründet keine Sachmängelansprüche.
7.5. Eine Sachmängelhaftung für die ordnungsgemäße Funktion von eingebauten Ersatzteilen übernehmen wir nur, wenn der Einbau durch Fachpersonal erfolgt ist. Bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere bei fehlender regelmäßiger Wartung, bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter entfällt unsere Sachmängelhaftung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass diese Umstände auf den Mangel keine Auswirkung gehabt haben. Natürlicher Verschleiß unterliegt nicht der Sachmängelhaftung.
7.6. Bei zu Unrecht erhobenen Mängelrügen sind wir berechtigt, etwaige angefallenen Transportkosten sowie eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Beanstandung zu berechnen.

8. Schadensersatz
8.1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Auch dann ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. lm übrigen sind bei einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
8.2. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln gilt die Haftungsbegrenzung zusätzlich nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln gilt die Regelung unter 7.3 entsprechend.
8.4. Steht uns infolge eines unberechtigten Rücktritts oder einer unberechtigten Stornierung durch den Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden zu, sind wir berechtigt, als pauschalierten Mindestschaden unsere auf diesen Vertrag entfallenden Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale. Uns bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.

9. Anwendbares Recht
9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
9.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. Wir können nach unserer Wahl Klage auch am Sitz des Kunden erheben.
9.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

10. Grundsätzliches zu Software der Fa. Rapp Schaltschränke GmbH:
1. Software ist grundsätzlich gemäß der §§69 a ff Urhebergesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt
2. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
      A: Keine Vervielfältigung
      B: Keine Weitergabe an Dritte
      C: Keine Veränderung ohne vorherige Zustimmung des Softwareinhabers
3. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
      A: Uneingeschränkte Nutzung des Programms
      B: Erstellung einer Sicherheitskopie durch eine Person die zur Benutzung des Programms berechtigt ist





Rapp Schaltschränke GmbH
Sitz in 75236 Kämpfelbach
den 27.05.2022

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